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Sarah Schweizer begrüßt Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein

Stuttgart. Mit dem Mantelgesetz zu Änderungen land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften beschloss die Landesregierung am gestrigen Mittwoch, 09. Oktober 2024, unter anderem die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein von zehn auf sieben Jahre. Dabei handelt es sich um ein Vorhaben, für das sich die CDU-Fraktion im Landtag zusammen mit den Fischereiverbänden im Land bereits seit Beginn der Legislaturperiode einsetzt.


Die fischereipolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Sarah Schweizer begrüßt die Änderung des Fischereigesetzes: „Dass der Jugendfischereischein ab sieben Jahren nun endlich kommt, ist gerade in Zeiten zunehmender Naturfremdheit von Kindern und Jugendlichen eine hervorragende Nachricht für den Artenschutz. Denn nur wer von klein auf einen Bezug zur Natur aufbaut, wer unsere Tiere zu Lande, zu Wasser und in der Luft kennt, kann sich auch für ihren Erhalt einsetzen. So schaffen wir bei jungen Menschen auch ein Bewusstsein für Regionalität und nachhaltige Lebensmittelerzeugung, das wir heute dringender denn je brauchen. Mein Dank gilt hier vor allem unserem Landesfischereiverband mit seinen vielen aktiven Jugendgruppen, die auf diesem Gebiet wirklich Großartiges leisten.“


Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Klaus Burger ergänzt: „Unsere Angelfischer sind Naturschützer der ersten Stunde, die sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für den Erhalt der Artenvielfalt unter Wasser einsetzen. Deshalb freue ich mich sehr, dass durch die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein Kinder nun die Möglichkeit erhalten, unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereischeinbesitzers frühzeitig alle Facetten des Angelns kennenzulernen, Verantwortung für unsere Gewässer und ihre Fischbestände zu übernehmen und aktiv am Vereinsleben teilzuhaben.“

 

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