Sarah Schweizer zur Vorstellung des landesweiten Gutachtens zum Wildverbiss an Waldbäumen
Der Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern stellt uns vor eine gewaltige Herausforderung. Diese Herausforderungen können wir jedoch nur gemeinsam mit allen Akteuren Bewältigen. Der Forstwirtschaft und der Jägerschaft kommt insbesondere mit Blick auf den Verbiss bei jungen Waldpflanzen auf Verjüngungsflächen eine besondere Verantwortung zu. Im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes haben wir uns deshalb die Erhaltung gesunder und stabiler Wildtierpopulationen unter Vermeidung negativer Beeinträchtigungen für die Forstwirtschaft zum Ziel gesetzt. Mit dem Forstlichen Gutachten haben wir deshalb in Baden-Württemberg seit 1983 ein besonderes Instrument, um dieses Ziel in den rund 6.500 Jagdrevieren zu erreichen.
Das rund 85% der Eichenverjüngungen stark oder mittelstark von Rehwildverbiss beeinträchtigt werden, verdeutlicht, dass wir hier gemeinsam mit Forst und Jagd noch enger zusammenarbeiten müssen, um die Eiche als wichtige Zukunftsbaumart in den betroffenen Regionen in der Rheinebene und im Norden und Nordosten des Landes zu unterstützen. Erfreulich sind demgegenüber die positiven Ergebnisse bei den Nadelbaumarten, bei denen wir mit Ausnahme der Tanne, insbesondere in Teilen des Schwarzwaldes, die waldbaulichen Verjüngungsziele erreichen.
Auch wenn sich die landesweiten Ergebnisse mit den bisherigen Gutachten decken, zeigt sich doch, dass deutliche Veränderungen in der Verbissintensität bei vielen Revieren beobachtet werden konnte. Das zeigt auch: Gegen Verbisschäden gibt es erfolgreiche Lösungen. Wichtig ist hier vor allem ein enger Austausch zwischen Jagdpächter und Forstwirtschaft. Die vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz initiierten „Runden Tische Waldumbau und Jagd“ ebenso wie der Praxisratgeber „Waldumbau und Jagd“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg sind hierfür gute Instrumente.
Das Gutachten in voller Länge als Download:
Hintergrund:
Das forstliche Gutachten wird auf Ebene der Jagdreviere in einem Dreijahresturnus durchgeführt und erfasst den Wildverbiss in Verbindung mit den waldbaulichen Zielen. Im Forstlichen Gutachten werden für jedes Jagdrevier die waldbauliche Verjüngungsfläche, die Verbissintensität und die waldbauliche Zielerreichung getrennt für die einzelnen Hauptbaumarten geschätzt. Vor diesem Hintergrund dient das Forstliche Gutachten als wichtige Grundlage für die Zielvereinbarung hinsichtlich der Rehwildbejagung im Zusammenhang der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan. Es unterstützt den Dialogprozess zwischen Jagd, Wald- und Forstwirtschaft und bietet eine faktenbasierte Grundlage für die Schaffung angepasster Widltierbestände in den Revieren.
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